Dienstunfähigkeitsversicherung

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Warum ist die Absicherung wichtig?


Beamte auf Probe oder Widerruf erhalten bei Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt und stehen ohne Absicherung da. Selbst Beamte auf Lebenszeit bekommen erst nach fünf Jahren ein Ruhegehalt, das oft nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

 

Drei typische Schadenfälle aus der Praxis


1️⃣ Burnout bei einem Lehrer: Ein Lehrer erleidet eine schwere Depression und kann seinen Beruf nicht mehr ausüben. Die Versicherung zahlt eine monatliche Rente von 2.500 €, um Einkommensverluste auszugleichen.


2️⃣ Herzinfarkt bei einem Polizisten:
Ein Beamter erleidet einen Herzinfarkt und wird dienstunfähig. Die Versicherung übernimmt die finanzielle Absicherung mit einer monatlichen Zahlung von 2.800 €.


3️⃣ Unfall mit dauerhaften Folgen:
Eine Verwaltungsbeamtin verletzt sich schwer und kann nicht mehr arbeiten. Die Versicherung zahlt eine monatliche Rente von 2.200 €, um ihren Lebensstandard zu sichern.

 


Die wichtigsten Tipps unserer Experten


✅ Frühzeitig abschließen: Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger sind die Beiträge.


✅ Echte Dienstunfähigkeitsklausel wählen: Damit die Versicherung zahlt, sobald der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt.


✅ Rentenhöhe richtig wählen: Experten empfehlen eine Absicherung von mindestens 80 % des Nettoeinkommens.


✅ Vergleich verschiedener Anbieter: Preise und Leistungen variieren stark – ein Vergleich lohnt sich.


✅ Zusätzliche Bausteine prüfen: Manche Tarife bieten Schutz für Pflegebedürftigkeit oder Teildienstunfähigkeit.



Kosten

Die Beiträge hängen von Alter, Beruf und Gesundheitszustand ab. Eine solide Absicherung gibt es bereits ab ca. 30€ pro Monat.

 

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen


1. Wann zahlt die Dienstunfähigkeitsversicherung?

Wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt und der Beamte aus dem Dienst ausscheidet.

2. Ist die Versicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Ja, sie ist speziell für Beamte konzipiert und berücksichtigt die besonderen Regelungen zur Dienstunfähigkeit.

3. Welche Krankheiten sind versichert?

Je nach Tarif sind psychische Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Probleme, Nervenerkrankungen und weitere schwere Erkrankungen abgedeckt.

4. Was passiert, wenn ich wieder gesund werde?

Die Zahlungen enden, wenn die Dienstfähigkeit wiederhergestellt wird.

5. Muss ich die Versicherung jährlich anpassen?

Ja, um sicherzustellen, dass die Rentenhöhe noch passend ist.

 

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